Meisterschule
Fachtheoretischer/Fachpraktischer Vorbereitungslehrgang auf die Teile I + II der Meisterprüfung im Installateur-/Heizungsbauer-Handwerk
Zielsetzung
In desem Teil der Weiterbildung vermitteln wir Ihnen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die ein Meister im Installateur- u. Heizungsbauer-Handwerk beherrschen muss. Sie lernen Aufgaben und Sachverhalte zu bearbeiten, selbstständig zu lösen und umzusetzen.
Lehrgangsinhalte
- Fachtechnologie, Chemie, Verbrennung
- Wärmebedarfsberechnung
- Rohrnetzberechnung, Hydraulik
- Wärmeerzeugnung, Heizungsanlagentechnik
- Blockheitzkraftwerkstechnik
- Wasser- und Abwasserinstallation, TRWI
- Gasversorgungsanlagen, TRGI
- Lüftungstechnische Anlagen
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk
- Mess- u. Regelungstechnik
- Projektieerung, Auftragsabwicklung Kalkulation
- Berufsbezogene Gesetze, Normen, VOB
- Betriebsorganisation, Betriebsführung
- Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz
- Praktische Ausbildung
- Fachbetriebsschulung nach § 19 I WHG
Lehrgangsabschluss
Der Lehrgang endet mit der Meisterprüfung im Teil I und Teil II.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer eine Gesellen- bzw. Facharbeiterprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat. Zugelassen wird auch, wer eine Gesellenprüfung in einem anderen Handwerk bestanden hat und mindestens eine 24-monatige Tätigkeit indem Handwerk nachweisen kann, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.
Kursbeginn
Herbst 2021
Dauer
- ca. 15 Monate, 700 Unterrichtsstunden á 45 Minuten
Veranstaltungsort
GBS Nordhorn, Denekamper Str. 1, 48529 Nordhorn
Tage und Zeiten
Dienstag: 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr
Donnerstag: 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr
Samstag: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Lehrgangsgebühr
Auf Anfrage (ca. 4.700,00 €)
Lernmittelgebühren
In Lehrgangsgebühr inbegriffen plus Eigenanschaffung Laptop
Prüfungsgebühr
zur Zeit 540,00 €
Hinweis: Die Prüfungsgebühr wird von der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim in Rechnung gestellt.
Fördermöglichkeiten
Ihr beruflicher Aufstieg wird gefördert durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG). Die Lehrgangs- u. Prüfungsgebühren werden je nach persönlicher Voraussetzung ab 01.08.2020 zu 50 % als Zuschuss und bei Bedarf zu 50 % als zinsgünstiges Darlehen gefördert. Wenn die Fortbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen wird, erlässt die KfW bei Vorlage einer beglaubigten Kopie des Prüfungszeugnisses 50 % des noch bestehenden Maßnahmedarlehens. Ein entsprechender Antrag ist gegenüber der KfW zu stellen.
Lehrgangsgebühren sowie Fahrtkosten können, soweit sie nicht bezuschusst werden, darüber hinaus steuermindernd beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Ansprechpartner
Geschäftsstelle Meppen:
Andrea Herrmann
Telefon: 05931/9807-38
Telefax: 05931/9807-22
E-Mail: herrmann@emslandhandwerk.de