Seminare

Sicherheit im Arbeitsalltag gewinnen oder sich einfach mal auf den aktuellen Stand bringen – welche Motivation es auch sein mag, wir bieten unseren Mitgliedern laufend Seminare und Kurse zur Fort- und Weiterbildung an.
 

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, Beckstraße 21, 49809 Lingen (Ems)
Freitag, 06.03.2026
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Freitag, 13.03.2026
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Freitag, 28.08.2026
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, Beckstraße 21, 49809 Lingen (Ems)
Freitag, 04.09.2026
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, Beckstraße 21, 49809 Lingen (Ems)
Freitag, 06.11.2026
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Freitag, 13.11.2026
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, Beckstraße 21, 49809 Lingen (Ems)
Montag, 02.03.2026
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Jedes Unternehmen hat für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Personen (5% der Beschäftigten) zu benennen, die Entstehungsbrände bekämpfen und eine Evakuierung sicherstellen können.
In den nachfolgend angebotenen Lehrgängen zum Brandschutzhelfer werden Grundkenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Mittwoch, 04.06.2026
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Jedes Unternehmen hat für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Personen (5% der Beschäftigten) zu benennen, die Entstehungsbrände bekämpfen und eine Evakuierung sicherstellen können.
In den nachfolgend angebotenen Lehrgängen zum Brandschutzhelfer werden Grundkenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, Beckstraße 21, 49809 Lingen (Ems)
Mittwoch, 07.09.2026
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Jedes Unternehmen hat für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Personen (5% der Beschäftigten) zu benennen, die Entstehungsbrände bekämpfen und eine Evakuierung sicherstellen können. In dem nachfolgend angebotenen Lehrgang zum Brandschutzhelfer werden Grundkenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Samstag, 26.09.2026
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Samstag, 17.10.2026
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Samstag, 24.10.2026
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Samstag, 07.11.2026
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Samstag, 14.11.2026
08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.