Sicherheit im Arbeitsalltag gewinnen oder sich einfach mal auf den aktuellen Stand bringen – welche Motivation es auch sein mag, wir bieten unseren Mitgliedern laufend Seminare und Kurse zur Fort- und Weiterbildung an.
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Warum immer wieder dieses Thema?
Weil die Auswirkungen von Stäuben, insbesondere jedoch die Freisetzung von Asbeststäuben, in der Gefahrstoffverordnung neu behandelt wurden – und weil die Frage zunehmend auch in der Öffentlichkeit diskutiert wird. So gab es vor kurzem eine Dokumentation im Fernsehen, in der gezeigt wurde, wie ein kluger Handwerksbetrieb reagiert hat, als er mit der Sanierung eines Hauses beauftragt wurde, dass vor 1993 erbaut wurde.
In der Informationsveranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Anforderungen, die nach der neuen Gefahrstoffverordnung mit Blick auf den Arbeitsschutz einzuhalten sind.
Mit der Einführung des „Intelligenten Fahrtenschreibers“, der das „Digitale Kontrollgerät“ ersetzt, kommen umfangreiche Änderungen, auch auf das Handwerk, zu. Dies betrifft insbesondere die Benutzungs- und Dokumentationsvorschriften, Nachrüstungsvorschriften und die Handhabungsregeln. Zudem gibt es wesentliche Änderungen und Ergänzungen durch das auf EU-Ebene beschlossene Mobilitätspakt. Hier wird unter anderem geregelt, dass die Ausrüstungsgrenze von 3,5t im grenzüberschreitenden Verkehr auf 2,5t zGG abgesenkt wird. Fahrzeuge dieser Klasse müssen dann mit dem „Intelligenten Fahrtenschreiber“ der neusten Generation (VDO 4.1) aus- bzw. nachgerüstet werden. Dieses Seminar gibt nun einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen, insbesondere für das Handwerk und den Handel. Wichtig: Ab Juli 2026 greift die Pflicht. Daher bitte rechtzeitig informieren.
Jedes Unternehmen hat für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Personen (5% der Beschäftigten) zu benennen, die Entstehungsbrände bekämpfen und eine Evakuierung sicherstellen können.
In den nachfolgend angebotenen Lehrgängen zum Brandschutzhelfer werden Grundkenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Wenn nichts mehr geht, scheint eine Kündigung oft der letzte Ausweg zu sein. Frust, Überforderung oder festgefahrene Konflikte können den Blick trüben – und genau in dieser emotionalen Phase passieren besonders häufig kostspielige Fehler. Eine vorschnell ausgesprochene Kündigung, formale Mängel oder falsch eingeschätzte rechtliche Folgen können nicht nur finanzielle Nachteile haben, sondern auch die Zukunft eines Betriebes belasten. Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt, wenn eine Kündigung unausweichlich erscheint und wie sich typische Stolperfallen vermeiden lassen, bevor sie teuer werden
Die Auftragsbücher voll, das Bilanzergebnis gut, aber zu wenig Geld auf dem Konto. Warum findet sich der Umsatz nicht entsprechend im Gewinn wieder? Anhand zahlreicher Praxisbeispiele werden in diesem Seminar die betriebswirtschaftlichen Einflussmomente und mögliche Lösungen dargestellt.
Mangelnde Büroorganisation kostet Zeit, Nerven und Geld. Das größte Problem ist die tägliche E-Mail- und Papierflut. In vielen Betrieben gibt es weder eine systematische Ablage noch eine funktionierende Wiedervorlage. Untersuchungen haben gezeigt, dass Arbeitnehmer im Büro durchschnittlich ein Drittel ihrer Arbeitszeit mit ineffizientem Arbeiten (einschließlich Besprechungen) und überflüssigem Suchen von Unterlagen verbringen, das sind mehr als 2 Stunden der täglichen Arbeitszeit.
Jedes Unternehmen hat für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Personen (5% der Beschäftigten) zu benennen, die Entstehungsbrände bekämpfen und eine Evakuierung sicherstellen können.
In den nachfolgend angebotenen Lehrgängen zum Brandschutzhelfer werden Grundkenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Jedes Unternehmen hat für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Personen (5% der Beschäftigten) zu benennen, die Entstehungsbrände bekämpfen und eine Evakuierung sicherstellen können. In dem nachfolgend angebotenen Lehrgang zum Brandschutzhelfer werden Grundkenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Knigge steht für mehr als Tischmanieren. Alle Mitarbeiter – auch Auszubildende – sind das Aushängeschild und die Visitenkarte eines Unternehmens. Deshalb werden gute Umgangsformen mit dem Start ins Berufsleben wichtig. Auszubildende, die Kundenkontakt haben, tragen durch ein höfliches Benehmen, sicheres Auftreten und ein gepflegtes Äußeres zum guten Ruf einer Firma bei. Der Start ins Berufsleben ist für viele Azubis mit Unsicherheiten angesichts des ungewohnten und neuen Terrains verbunden. Was kommt in der Ausbildung auf mich zu? Wie wird es im Unternehmen sein? Was mache ich, wenn ein Kunde vor mir steht? Kann ich überhaupt richtig und gut kommunizieren? In diesem Seminar lernen Auszubildende die Grundlagen guter Umgangsformen. Im Seminar werden die Grundlagen richtiger Kommunikation mit dem Kunden vermittelt. Die Auszubildenden lernen Gesprächsführung und das Verhalten in schwierigen Situationen kennen, um Ihr Unternehmen in jeder Hinsicht positiv präsentieren zu können.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Conventum PartG mbB aus Düsseldorf bieten wir für unsere Innungsbetriebe das nachfolgende, auf die betriebliche Praxis ausgerichtete Seminar zum Thema „Der Bauvertrag nach VOB & BGB in der Praxis“ an.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Noch sind die Auftragsbücher voll, aber die Zeichen einer Rezession mehren sich. Hierbei hat das Know-how der Mitarbeiter und ihre Identifikation mit der Baustelle entscheidenden Einfluss auf den Erfolg des Betriebes. Oft geht Geld verloren, weil dem Mitarbeiter der rechtssichere Umgang mit dem Architekten/Bau nicht bekannt ist, entscheidende Unterschriften fehlen und erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
In diesem Seminar wird anhand vieler Beispielsfälle besprochen, wie weit das Direktionsrecht des/der Arbeitsgebers/in geht und wie es ordnungsgemäß ausgeübt wird. Gern bringen Sie zu diesem Seminar auch eigene Beispiele mit, die dann gemeinsam besprochen werden.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.