Sicherheit im Arbeitsalltag gewinnen oder sich einfach mal auf den aktuellen Stand bringen – welche Motivation es auch sein mag, wir bieten unseren Mitgliedern laufend Seminare und Kurse zur Fort- und Weiterbildung an.
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Geschäftsbriefe und E-Mails sind die Visitenkarte des Unternehmens. Zur Erledigung der Korrespondenz gehört neben der zeitgemäßen technischen Ausstattung die Information, wie Sie Briefe und E-Mails effektiv und empfängerorientiert formulieren und verfassen. Der moderne Briefstil ist kurz und prägnant, aber dennoch höflich und kulant. Der Aufwand für die Erstellung und die Lesezeit soll so gering wie möglich gehalten werden. Die Teilnehmer haben in diesem Seminar Gelegenheit, ihre Kenntnisse der Briefgestaltung sowie E-Mail Formulierung aufzufrischen und neue Wege der Textgestaltung und –formulierung kennen zu lernen.
Von wertschätzend über konstruktiv bis hin zu ziemlich unfair: Bewertungen im Internet können ganz unterschiedliche
Inhalte haben. Wenn sie jedoch unberechtigt, beleidigend oder gar geschäftsschädigend sind, muss man als Unternehmen nicht untätig bleiben. Der Einspruch gegen Bewertungen ist zwar kompliziert, unter bestimmten Umständen jedoch legitim und möglich. In diesem Online-Seminar erfahren sie deshalb, was sie gegen unrechtmäßige Online-Rezensionen tun können. Daneben stellt ihnen Digital- und Bewertungs-Expertin Kim Nolden von Sutter Local Media eine smarte Lösung vor, die ihnen dabei helfen kann, unfaire Bewertungen erfolgreich zu beanstanden.
Knigge steht für mehr als Tischmanieren. Alle Mitarbeiter – auch Auszubildende – sind das Aushängeschild und die Visitenkarte eines Unternehmens. Deshalb werden gute Umgangsformen mit dem Start ins Berufsleben wichtig. Auszubildende, die Kundenkontakt haben, tragen durch ein höfliches Benehmen, sicheres Auftreten und ein gepflegtes Äußeres zum guten Ruf einer Firma bei. Der Start ins Berufsleben ist für viele Azubis mit Unsicherheiten angesichts des ungewohnten und neuen Terrains verbunden. Was kommt in der Ausbildung auf mich zu? Wie wird es im Unternehmen sein? Was mache ich, wenn ein Kunde vor mir steht? Kann ich überhaupt richtig und gut kommunizieren? In diesem Seminar lernen Auszubildende die Grundlagen guter Umgangsformen. Im Seminar werden die Grundlagen richtiger Kommunikation mit dem Kunden vermittelt. Die Auszubildenden lernen Gesprächsführung und das Verhalten in schwierigen Situationen kennen, um Ihr Unternehmen in jeder Hinsicht positiv präsentieren zu können.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Wer sich in Zeiten des Fachkräftemangels im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter und motivierte Auszubildende gegen die Konkurrenz behaupten will, der sollte sich nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig und strategisch mit dem
Thema Personalgewinnung beschäftigen. Dieses Online-Seminar informiert sie über die Möglichkeiten zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität im Außen- und Innenverhältnis. Es zeigt auf, wie sie sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren und gibt wertvolle Tipps zum (Be-)Werbungsprozess, um frühzeitig den Grundstein für eine gute Zusammenarbeit zu legen.
HomeOffice ist normal geworden! Durch Corona haben wir einen enormen Sprung nach vorne geschafft, digital und überall zu arbeiten. Auch im HomeOffice oder auch irgendwo außerhalb des Unternehmens. Das ist zwar schnell gesagt, aber in der Praxis merken wir, dass wir noch so einiges vereinfachen oder digitaler besser organisieren sollten. Und LEAN
und CLEAN = schlank und aufgeräumt sieht das oft auch nicht aus. Wir benötigen einfache Lösungen, die rasch umsetzbar sind.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
„Wer selber nicht brennt, der kann auch kein Feuer entfachen.“ „Selbstständig – selbst und ständig!“. Es gäbe weitere Beispiele, um zu verdeutlichen, dass es in unserer Gesellschaft hauptsächlich darum geht, viel zu arbeiten und immer
motiviert zu sein. Aber was ist, wenn nichts mehr geht? Wenn man buchstäblich keine Kraft mehr hat, um seine Arbeit oder/und sein Leben zu bewältigen? Ist das gesund? Ist das, was wir von unseren Angestellten oder von unserem Leben
erwarten? Wer viel leisten möchte und wer lange gesund bleiben will, der sollte sich damit beschäftigen, sich seine Ressourcen entsprechend einzuteilen. Die Folgen von zu viel Stress und Burnout sind weitreichend, von schweren
körperlichen und psychischen Erkrankungen über die Unfähigkeit, weiterhin seinen Beruf nachzugehen. Lassen
Sie uns mehr Bewusstsein schaffen und lernen, wie Sie sorgsam mit sich selbst und Ihrer Gesundheit sowie der
Ihrer Arbeitskräfte umgehen und trotzdem viel leisten in Ihrem Job!
Für Handwerksbetriebe kann die Missachtung der verbraucherschützenden Informationspflichten beim Abschluss von Werkverträgen zum finanziellen Fiasko werden. Allerdings führt nicht jede Vertragsanbahnung außerhalb der Geschäftsräume zu einem „außerhalb von Geschäftsstellen geschlossenen Vertrag“. Wann genau liegt dieser nun vor? Welche Anforderungen sind an eine „Widerrufsbelehrung“ zu stellen? Diese und viele mit dem Thema verbundene Fragen werden in diesem Seminar beantwortet.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.