Seminare

Sicherheit im Arbeitsalltag gewinnen oder sich einfach mal auf den aktuellen Stand bringen – welche Motivation es auch sein mag, wir bieten unseren Mitgliedern laufend Seminare und Kurse zur Fort- und Weiterbildung an.
 

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, Beckstraße 21, 49809 Lingen (Ems)
Donnerstag, 24.10.2024
09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

HomeOffice ist normal geworden! Durch Corona haben wir einen enormen Sprung nach vorne geschafft, digital und überall zu arbeiten. Auch im HomeOffice oder auch irgendwo außerhalb des Unternehmens. Das ist zwar schnell gesagt, aber in der Praxis merken wir, dass wir noch so einiges vereinfachen oder digitaler besser organisieren sollten. Und LEAN
und CLEAN = schlank und aufgeräumt sieht das oft auch nicht aus. Wir benötigen einfache Lösungen, die rasch umsetzbar sind.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, Beckstraße 21, 49809 Lingen (Ems)
Dienstag, 29.10.2024
08.30 Uhr bis 16.30 Uhr

„Wer selber nicht brennt, der kann auch kein Feuer entfachen.“ „Selbstständig – selbst und ständig!“. Es gäbe weitere Beispiele, um zu verdeutlichen, dass es in unserer Gesellschaft hauptsächlich darum geht, viel zu arbeiten und immer
motiviert zu sein. Aber was ist, wenn nichts mehr geht? Wenn man buchstäblich keine Kraft mehr hat, um seine Arbeit oder/und sein Leben zu bewältigen? Ist das gesund? Ist das, was wir von unseren Angestellten oder von unserem Leben
erwarten? Wer viel leisten möchte und wer lange gesund bleiben will, der sollte sich damit beschäftigen, sich seine Ressourcen entsprechend einzuteilen. Die Folgen von zu viel Stress und Burnout sind weitreichend, von schweren
körperlichen und psychischen Erkrankungen über die Unfähigkeit, weiterhin seinen Beruf nachzugehen. Lassen
Sie uns mehr Bewusstsein schaffen und lernen, wie Sie sorgsam mit sich selbst und Ihrer Gesundheit sowie der
Ihrer Arbeitskräfte umgehen und trotzdem viel leisten in Ihrem Job!

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Donnerstag, 07.11.2024
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für Handwerksbetriebe kann die Missachtung der verbraucherschützenden Informationspflichten beim Abschluss von Werkverträgen zum finanziellen Fiasko werden. Allerdings führt nicht jede Vertragsanbahnung außerhalb der Geschäftsräume zu einem „außerhalb von Geschäftsstellen geschlossenen Vertrag“. Wann genau liegt dieser nun vor? Welche Anforderungen sind an eine „Widerrufsbelehrung“ zu stellen? Diese und viele mit dem Thema verbundene Fragen werden in diesem Seminar beantwortet.

Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd, An der Feuerwache 10, 49716 Meppen
Freitag, 29.11.2024
08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.