Sicherheit im Arbeitsalltag gewinnen oder sich einfach mal auf den aktuellen Stand bringen – welche Motivation es auch sein mag, wir bieten unseren Mitgliedern laufend Seminare und Kurse zur Fort- und Weiterbildung an.
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Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Belastungen durch Stress in der Arbeitswelt nehmen zu. Das Seminar unterstützt die Teilnehmer/innen mit Stress und Belastungen gesundheitsförderlich umzugehen. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Stressforschung entwickeln sie eigene Handlungsmöglichkeiten zu ihrer persönlichen Stressbewältigung im beruflichen und privaten Alltag. Das Seminar ist ein Einstieg in das Thema und vermittelt Impulse zur Umsetzung.
Stetig neue Maßnahmen, Gesetze und Änderungen machen das Arbeiten im Zollwesen nicht immer einfach. Wir sprechen mit unserer Expertin für Zoll und Außenwirtschaft über die wichtigsten Maßnahmen und Erneuerungen:
- Umsetzung ATLAS 3.0 zum 16.07.2023 zwingend – viele Anpassungen bei der Erstellung der Ausfuhr durch neue Codierungen
- Zolltarifnummer – Anpassung zum Jahreswechsel
- Neues Merkblatt Summarische Anmeldungen, etc.
- Verbindliche Zolltarifauskünfte
- Warenursprung und Präferenz / alternative Ursprungsregeln
- Exportkontrolle
Knigge steht für mehr als Tischmanieren. Alle Mitarbeiter – auch Auszubildende – sind das Aushängeschild und die Visitenkarte eines Unternehmens. Deshalb werden gute Umgangsformen mit dem Start ins Berufsleben wichtig. Auszubildende, die Kundenkontakt haben, tragen durch ein höfliches Benehmen, sicheres Auftreten und ein gepflegtes Äußeres zum guten Ruf einer Firma bei. Der Start ins Berufsleben ist für viele Azubis mit Unsicherheiten angesichts des ungewohnten und neuen Terrains verbunden. Was kommt in der Ausbildung auf mich zu? Wie wird es im Unternehmen sein? Was mache ich, wenn ein Kunde vor mir steht? Kann ich überhaupt richtig und gut kommunizieren? In diesem Seminar lernen Auszubildende die Grundlagen guter Umgangsformen. Im Seminar werden die Grundlagen richtiger Kommunikation mit dem Kunden vermittelt. Die Auszubildenden lernen Gesprächsführung und das Verhalten in schwierigen Situationen kennen, um Ihr Unternehmen in jeder Hinsicht positiv präsentieren zu können.
„Wieviel Prozent nutzen Sie von Outlook?“ Die meisten sagen „zwischen 15-20 %“. Nach diesem Tag nutzen Sie das volle Potential von Outlook und werden Profi!
Zu viele Aufgaben und Projekte? Zu viele E-Mails? Ständige Unterbrechungen? Und wo bleibt dann der Überblick? Das muss nicht sein. Mit Outlook haben Sie ein hervorragendes Werkzeug für Ihr Zeit- und Selbstmanagement zur Verfügung. Es wird zum perfekten Helfer, wenn es darum geht, viele Dinge "unter einen Hut zu bringen" und in hektischen Zeiten den Überblick zu bewahren. Das Seminar zeigt, wie es funktioniert.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Einen Kunden oder Interessenten gut zu beraten und ein ordentliches Angebot zu erstellen, kostet Zeit und Energie. Ärgerlich nur, wenn am Ende kein Auftrag für das Unternehmen daraus entsteht.
Was können Sie konkret tun, um Ihre Chancen für den Auftragsabschluss zu verbessern? Das erfahren Sie in nachfolgendem Seminar.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Zeit- u. Selbstmanagement bedeutet die zur Verfügung stehende Zeit sinnvoll zu nutzen. In diesem Seminar lernen Sie Methoden und Planungsinstrumente kennen, um Ihre Arbeitsweise zu optimieren. Analysieren Sie Ihren eigenen Arbeitsstil und Ihre persönliche Selbstorganisation. Weitere Ziele sind, Zeitdiebe (Ablenkungen und Störungen) zu erkennen und zu eliminieren. Unterscheiden Sie Wichtiges und Unwichtiges, setzen Sie Prioritäten und lernen Sie, Aufgaben zu delegieren.
In diesem Seminar werden die aktuellen Entwicklungen in der Rechtssprechung zu den Dauerbrennern im Betriebsalltag praxisnah aufbereitet; unter anderem werden Irrtümer zu folgenden Themen besprochen:
● Verfällt Rest-Urlaub am 31.03. eines Jahres?
● Kann ich bei Erziehungsurlaub Urlaub verkürzen?
● Muss ich Arbeitszeiterfassung nur machen, wenn Überstunden anfallen?
● Arbeitsverträge – Sind meine Formulare sicher?!
● Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers – Verlange ich trotz neuer elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den „gelben Schein“?!
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Die Frage, ob ein Betrieb übergabefähig ist und auch in Zukunft bleibt, ist nicht einfach zu beantworten. Dennoch ist eine Einschätzung enorm wichtig, wenn Sie als Unternehmer/in den Wunsch haben den Betrieb auch in die nächste Generation zu führen. In diesem Seminar möchten wir Ihnen mit Beispielen aus der Praxis verdeutlichen, wie sich ein Betrieb frühzeitig aufstellen lässt, um für eine Nachfolge attraktiv zu bleiben. Unternehmensberaterin Kerstin Meyer-Leive wird Ihnen außerdem zeigen, wie Sie mit einfachen Mitteln professionelles Wissensmanagement betreiben können, damit Sie den Wissenstransfer in Ihrem Unternehmen voranbringen. Ihnen wird aufgezeigt, wie Ihre nächsten Schritte bei der Umsetzung sein können, die sich einfach und schnell in Ihrem betrieblichen Alltag integrieren lassen.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Instagram ist eine der beliebtesten und erfolgreichsten Social Media-Plattformen überhaupt. Nirgendswo werden Geschichten und Botschaften so ansprechend erzählt, wie auf Instagram. Auch für Unternehmen bietet Instagram hohes Potenzial, das oftmals jedoch nicht voll ausgeschöpft wird. Dieses Seminar ist Ihr Einstieg in Sachen Instagram-Marketing. Es werden Ihnen die wichtigsten Instagram-Regeln gezeigt und warm Sie ein Instagram-Unternehmenskonto einrichten sollten.
Jedes Unternehmen hat für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Personen (5% der Beschäftigten) zu benennen, die Entstehungsbrände bekämpfen und eine Evakuierung sicherstellen können.
In den nachfolgend angebotenen Lehrgängen zum Brandschutzhelfer werden Grundkenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Jedes Unternehmen hat für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Personen (5% der Beschäftigten) zu benennen, die Entstehungsbrände bekämpfen und eine Evakuierung sicherstellen können.
In den nachfolgend angebotenen Lehrgängen zum Brandschutzhelfer werden Grundkenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Die Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd bietet in Zusammenarbeit mit der Deutschen Verkehrswacht und der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim ein Fahrsicherheitstraining für Azubis an. Geschulte Moderatoren werden die Teilnehmer/innen mit vielen alltäglichen Situationen konfrontieren. Sie werden begeistert sein, was man mit seinem Fahrzeug alles bewältigen kann.
Dieser Kurs ist für all die gedacht, die über entsprechende Fahrpraxis verfügen, also nicht unbedingt den Fahranfänger, der vier Wochen seinen Führerschein hat. Ein halbes Jahr, bzw. entsprechende Kilometer sollte man schon hinter sich haben. Fragen gibt es viele, alle werden bei dem Fahrsicherheitstraining beantwortet - von Fachleuten.
Brenzlige Situationen kommen im Straßenverkehr täglich vor. Nur wer gelernt hat, richtig und ruhig zu reagieren, ist in der Lage mit heiler Haut zu bestehen. Was mache ich, wenn mein Wagen auf nasser Fahrbahn plötzlich ins Schleudern kommt? Zu schnell in die Kurve gefahren, wie reagiert das Auto dann? Plötzlich ein Kind auf der Straße, was tun?
Knigge steht für mehr als Tischmanieren. Alle Mitarbeiter – auch Auszubildende – sind das Aushängeschild und die Visitenkarte eines Unternehmens. Deshalb werden gute Umgangsformen mit dem Start ins Berufsleben wichtig. Auszubildende, die Kundenkontakt haben, tragen durch ein höfliches Benehmen, sicheres Auftreten und ein gepflegtes Äußeres zum guten Ruf einer Firma bei. Der Start ins Berufsleben ist für viele Azubis mit Unsicherheiten angesichts des ungewohnten und neuen Terrains verbunden. Was kommt in der Ausbildung auf mich zu? Wie wird es im Unternehmen sein? Was mache ich, wenn ein Kunde vor mir steht? Kann ich überhaupt richtig und gut kommunizieren? In diesem Seminar lernen Auszubildende die Grundlagen guter Umgangsformen. Im Seminar werden die Grundlagen richtiger Kommunikation mit dem Kunden vermittelt. Die Auszubildenden lernen Gesprächsführung und das Verhalten in schwierigen Situationen kennen, um Ihr Unternehmen in jeder Hinsicht positiv präsentieren zu können.
Ihr Mitarbeiter lässt nach – er ist unkonzentriert, macht Fehler und reagiert gereizt. Die Stimmung unter den Kollegen verschlechtert sich, Sie sind nicht mehr bereit, seine fehlerhafte oder gar fehlende Leistung dauerhaft auszugleichen. Als Verantwortlicher wollen Sie ihn ansprechen – aber wie? Sie haben Sorge, dass er die Ansprache in den falschen Hals bekommen könnte und dann sogar noch weniger motiviert ist. Oder aber Sie haben einen Mitarbeiter, der immer mal wieder krank ist – kürzer oder länger. Sie kennen Ihre Pflicht, Gespräche zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zu führen – aber wie findet man den richtigen Ton?
„Man kann nicht nicht kommunizieren!“ Dieser Satz stammt von dem bekannten Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawick. Kommunikation heißt nicht nur Informationen auszutauschen oder zu übermitteln, sondern auch miteinander in Verbindung zu treten. Wir kommunizieren immer und überall, auch wenn die Kommunikation hin und wieder „ohne Worte“, also nonverbal stattfindet. Gerade bei einer Tätigkeit im Büro, wo alle Fäden zusammenlaufen, werden an die Kommunikationsfähigkeiten jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters besonders hohe Anforderungen gestellt. Da gibt es zum einen die schriftliche Kommunikation in Form von Briefen und – heute immer häufiger – in Form von Mails. Bei diesen beiden Kommunikationsmöglichkeiten gilt es bestimmte Regeln zu beachten. Eine weitere Form der Kommunikation ist die mündliche Kommunikation, die sowohl persönlich – also vis-à-vis - als auch telefonisch stattfindet. Im persönlichen Gespräch können wir leichter am Mienenspiel unseres Gegenübers ablesen, ob und wie unsere Botschaft angekommen und aufgenommen worden ist. Beim Telefonat dagegen ist dies schon etwas schwieriger, es gibt jedoch viele Möglichkeiten auch telefonisch gut „anzukommen“. Eine besondere Herausforderung ist die Kommunikation in Konfliktsituation. Diese können zum einen dadurch entstehen, dass man es mit besonders schwierigen Zeitgenossen zu tun hat oder sich unser Gegenüber in einer besonders schwierigen Situation befindet.
„Morgen, morgen nur nicht heute…!“ Aufschieberitis ist Deutschlands Bürokrankheit Nr.1. Bei manchen Dingen ist es sogar positiv, etwas jetzt nicht zu tun. Jedoch ist es häufig eine Herausforderung, sich zu überwinden, etwas Wichtiges zu tun.
Willkommen im Club der Aufschieber! Die gute Nachricht zuerst: Sie haben nicht versagt! Denn wahrscheinlich brauchen Sie einfach nur ganz andere Methoden, die speziell auf Ihren Typ passen. Das Seminar zeigt eine Fülle von neuen Alternativen.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.