Sicherheit im Arbeitsalltag gewinnen oder sich einfach mal auf den aktuellen Stand bringen – welche Motivation es auch sein mag, wir bieten unseren Mitgliedern laufend Seminare und Kurse zur Fort- und Weiterbildung an.
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Das Thema digitales Aufmaß als auch Planung von bestehenden Gebäuden ist inzwischen nicht mehr wegzudenken, jedoch ist eine 3D-Zeichnung von bestehenden Gebäuden zumeist sehr aufwendig. Hier hilft uns unter anderem das Smartphone. Mit dem Smartphone sowie den dazugehörigen APPs, können Sie ebenfalls eine Vermessung im digitalen Stil durchführen. Die Dokumentation wird teilweise bereits von diesen APPs übernommen.
Die etwas professionellere Lösung wäre mittels Photogrammmetrie oder auch Laserscann. Hier ist es möglich, relativ schnell eine 3D-Zeichnung zu erstellen. Diese 3D-Zeichnungen eignen sich auch für das digitale Ausmessen von Räumen, Komponenten, Gebäuden und Geländen. Somit können Sie mit einer Spiegelreflexkamera, Laserscanner sowie Drohnen, Räume, Komponenten oder auch größere Gebäude bzw. Gelände scannen. Bei der Photogrammmetrie gilt, je höher die Auflösung der Fotos und auch je mehr Fotos (aus verschiedensten Blickwinkeln), desto besser wird die 3D- Zeichnung. Mit dem Programm PIX4D können die Routen der Drohne geplant werden und die Drohne erstellt selbstständig die nötigen Fotos. Beim Laserscannen gilt ebenfalls, je mehr Scans durchgeführt werden, desto genauer wird das 3D-Modell.
In diesem Vortrag bekommen Sie nun einen ersten Einblick in die Digitalisierung von Gebäuden, Räumen usw., aber auch Berührungspunkte mit den Laserscannern „Laica BLK360“ und „Hotscann“ sowie den dazugehörigen Programmen.
Zielgruppe: Elektroplanung (Photovoltaik, Blitzschutz), Gebäudeplaner, Fassadenplanung, Bodenleger, Malerbetriebe
Ihr Nutzen: Sie werden mittels „Digitales Aufmaß“ Zeitersparnisse in Kundenaufträgen erzielen, sowie eine ausführliche Dokumentation für Kunden erstellen können.
Inhalte:
• Warum digitales Aufmaß?
• Funktionen der vorgestellten Lösungen für digitales Aufmaß.
• Was benötigen Sie, um mit einer Drohne fliegen zu dürfen?
• Welche Hardware benötigen Sie?
• Wie funktionieren diese Programme?
• Wie genau ist diese 3D-Zeichnung?
• Beispielhafte Darstellung der Geräte.
Voraussetzungen: keine
Referent: Ramon Meyer, Bundestechnologiezentrum für Elektro- u. Informationstechnik e.V.
„Morgen, morgen nur nicht heute…!“ Aufschieberitis ist Deutschlands Bürokrankheit Nr.1. Bei manchen Dingen ist es sogar positiv, etwas jetzt nicht zu tun. Jedoch ist es häufig eine Herausforderung, sich zu überwinden, etwas Wichtiges zu tun.
Willkommen im Club der Aufschieber! Die gute Nachricht zuerst: Sie haben nicht versagt! Denn wahrscheinlich brauchen Sie einfach nur ganz andere Methoden, die speziell auf Ihren Typ passen. Das Seminar zeigt eine Fülle von neuen Alternativen.
Vor dem Arbeitseinsatz auf einem Gerüst hat der Gerüstbenutzer dieses Arbeitsmittel von einer qualifizierten Person überprüfen zu lassen. Dies ist auch der Fall, wenn das Gerüst durch einen Gerüstbaubetrieb erstellt wurde. Für die Auswahl und Beauftragung der qualifzierten Person ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat diese Person zu unterweisen und schriftlich zu beauftragen.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.