Sicherheit im Arbeitsalltag gewinnen oder sich einfach mal auf den aktuellen Stand bringen – welche Motivation es auch sein mag, wir bieten unseren Mitgliedern laufend Seminare und Kurse zur Fort- und Weiterbildung an.
Für die direkte E-Mail-Anmeldung müssen Sie die PDF-Dokumente in Adobe Acrobat öffnen.
Sie können den Adobe Acrobat Reader kostenlos downloaden und installieren, wenn Sie hier klicken.
Um Betriebe bei der digitalen Transformation zu unterstützen, bieten wir unseren Mitgliedsbetrieben in Kooperation mit dem Digital Innovation Hub für Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit (DAISEC) der Leibniz Universität Hannover eine Online-Seminarreihe für Interessierte an, um den Einsatz von KI im Handwerk im Blick auf Praxisanwendungen zu erarbeiten. Was bringt mir die Digitalisierung? Wie kann KI im Betriebsalltag entlasten? In welchen Arbeitsbereichen ermöglicht sie effizientere Abläufe und was kostet der Einsatz von KI? In dieser Seminarreihe werden diese und weitere Themen beantwortet. Neben Grundlagenwissen zum Einsatz von KI sollen dabei Praxisanwendungen in Handwerksbetrieben erarbeitet werden.
In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bieten wir für unsere Innungsbetriebe das nachfolgende, auf die betriebliche Praxis ausgerichtete Seminar zum Thema „Kurzarbeitergeld“ an.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Heutzutage kommt kein Unternehmen ohne Website aus. Sie ist ein wichtiges Instrument, um Kunden zu gewinnen. Umso
erstaunlicher ist es, wie stiefmütterlich manche Unternehmen ihre Website behandeln. Was einmal mit viel Fleiß, Herzblut
und Mühe konzipiert und programmiert wurde, kann schnell verstauben und die Wahrnehmung des eigenen Unternehmens trüben. Im Extremfall arbeitet ihre Website gegen ihr Unternehmen. Lassen Sie es nicht so weit kommen!
In diesem Online-Seminar liefert Sutter Local Media ihnen einen Überblick über die wichtigsten Kriterien einer guten Website.
Versicherungen sind für Betriebe oft ein „notwendiges Übel“ – ungeliebt und doch unverzichtbar. Einige Betriebe stellen sich innerlich die Frage, wofür man „die“ eigentlich braucht. Im Schadenfall muss dann alles richtig und schnell funktionieren. Dabei kommt es nicht darauf an, dass man versichert ist, sondern, dass man richtig versichert ist. Sich
im Schadenfall diesen Fragen zu stellen, ist schlicht zu spät. Gerade im Handwerk – mit seinen mannigfachen und vielfältigen Aufgaben und daraus resultierenden Risikosituationen – gibt es eine Vielzahl von Fallstricke. Ziel des Vortrags ist es, sich bestimmte (aktuelle) Risikolagen zu vergegenwärtigen, um vor einem Schadenfall alles Notwendige in die Wege zu leiten.
In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Leinemann & Partner mbB aus Düsseldorf bieten wir für unsere Innungsbetriebe das nachfolgende, auf die betriebliche Praxis ausgerichtete Seminar zum Thema „Der Bauvertrag nach VOB & BGB in der Praxis“ an.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Mobile Endgeräte gehören zum Handwerkeralltag. Die Nutzung von Smartphones, Tablets & Co. bringt viele Vorteile mit sich. Hierbei kommen auch private Geräte im dienstlichen Umfeld (engl. bring your own device, BYOD) zum Einsatz.
Jedoch werden die Gefahren bei ihrem Einsatz oft unterschätzt. Mobile Endgeräte sind stärker gefährdet als normale Arbeitsplatzrechner im Betrieb. Der mobile Mitarbeiter, der lediglich unzureichende Sicherheitsmaßnahmen nutzt und sensible Firmeninformationen aus seinem Mobilgerät gespeichert hat, ist ein extrem lohnendes Angriffsziel für professionelle Datendiebe.
Daher sollte die IT-Sicherheit beim Einsatz mobiler Endgeräte nicht vergessen werden. Für die betriebliche Nutzung mobiler Endgeräte ist ein IT-Sicherheitskonzept erforderlich, das umgesetzt werden muss.
In diesem Vortrag werden alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen aufgezeigt – von der Beschaffung über die Einrichtung, Nutzung und Wartung bis zur richtigen Entsorgung des mobilen Endgerätes.
Zielgruppe: Interessierte Personen aus allen Gewerken
Ihr Nutzen: Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen der Beschaffung über Einrichtung, Nutzung und Wartung bis zur Entsorgung des mobilen Endgerätes werden in dem Vortrag aufgezeigt.
Inhalte:
- Besondere Gefahren mobiler Endgeräte
- Bring your own device (BYOD)
- IT-Sicherheitsrichtlinien für mobile Endgeräte
- IT-Sicherheitsmaßnahmen für mobile Endgeräte
- Mobile Device Management (MDM)
- Empfehlungen für den Einsatz
Voraussetzungen: keine
Referent: Werner Schmidt, Bundestechnologiezentrum für Elektro- u. Informationstechnik e.V.
Kann die Arbeitgebermarke für sie mehr sein als Werbung für neue Kolleginnen und Kollegen? Ja, sie kann. Und wie. Gute Arbeitgebermarken sind wie ein Funken, welcher in der Organisation entfacht wird, stärken Zugehörigkeit, schenken Orientierung. Von alleine passiert das nicht. Es braucht die richtige Haltung, einen Schuss Mut und einen Block, der sich mehr von innen als nach außen richtet. Unsere beiden Referentinnen haben dies in einem großen Unternehmen geschafft. Wie, und was genau sie gemacht haben, das erfahren Sie mit dem Blick durch das Schlüsselloch in diesem Seminar.
„Der moderne Arbeitsplatz ist papierarm oder sogar gänzlich papierlos!“. Das ist zwar schnell gesagt, aber in der Praxis doch oft nicht so schnell zu erreichen. Und LEAN und CLEAN = aufgeräumt und schlank sieht es oft auch nicht aus. Wir benötigen einfache Lösungen, die rasch umsetzbar sind. Über 20 einfache, aber praxistaugliche Tipps & Tricks aus den Bereichen der digitalen Büroorganisation liefern hervorragende Werkzeuge für Ihr Selbst-und Teammanagement. Sie werden zum perfekten Helfer, wenn es darum geht, viele Dinge „unter einen Hut zu bringen“ und in hektischen Zeiten den
Überblick zu bewahren. Das Seminar zeigt, wie es funktioniert!
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Aufgrund vielfältiger Nachfragen zur SOKA-BAU führt die Kreishandwerkerschaft Emsland-Mitte Süd gemeinsam mit der SOKA-BAU nachfolgende Veranstaltung durch:
Jedes Unternehmen hat für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Personen (5% der Beschäftigten) zu benennen, die Entstehungsbrände bekämpfen und eine Evakuierung sicherstellen können.
In den nachfolgend angebotenen Lehrgängen zum Brandschutzhelfer werden Grundkenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Versicherungen sind für Betriebe oft ein „notwendiges Übel“ – ungeliebt und doch unverzichtbar. Einige Betriebe stellen sich innerlich die Frage, wofür man „die“ eigentlich braucht. Im Schadenfall muss dann alles richtig und schnell funktionieren. Dabei kommt es nicht darauf an, dass man versichert ist, sondern, dass man richtig versichert ist. Sich
im Schadenfall diesen Fragen zu stellen, ist schlicht zu spät. Gerade im Handwerk – mit seinen mannigfachen und vielfältigen Aufgaben und daraus resultierenden Risikosituationen – gibt es eine Vielzahl von Fallstricke. Ziel des Vortrags ist es, sich bestimmte (aktuelle) Risikolagen zu vergegenwärtigen, um vor einem Schadenfall alles Notwendige in die Wege zu leiten.
Jedes Unternehmen hat für einen wirksamen Brandschutz eine ausreichende Anzahl von Personen (5% der Beschäftigten) zu benennen, die Entstehungsbrände bekämpfen und eine Evakuierung sicherstellen können.
In den nachfolgend angebotenen Lehrgängen zum Brandschutzhelfer werden Grundkenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.
„Alexa – such mir bitte einen…in der Nähe“: Eine Anfrage, die jeden Handwerksbetrieb im direkten Umkreis freut. Blöd nur, wenn Alexa einen dann nicht „ausspuckt“ – auch wenn man direkt um die Ecke ist. Das Seminar zeigt auf, warum Sprachassistenten der nächste große Trend nach mobiler Sichtbarkeit sind, wie Sie aktiv dazu beitragen können, Sprachassistenten auf Ihr Unternehmen aufmerksam zu machen und warum strukturierte Daten in Suchmaschinen und relevanten Online-Portalen hierbei eine zentrale Rolle spielen.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Geschäftsbriefe und E-Mails sind die Visitenkarte des Unternehmens. Zur Erledigung der Korrespondenz gehört neben der zeitgemäßen technischen Ausstattung die Information, wie Sie Briefe und E-Mails effektiv und empfängerorientiert formulieren und verfassen. Der moderne Briefstil ist kurz und prägnant, aber dennoch höflich und kulant. Der Aufwand für die Erstellung und die Lesezeit soll so gering wie möglich gehalten werden. Die Teilnehmer haben in diesem Seminar Gelegenheit, ihre Kenntnisse der Briefgestaltung sowie E-Mail Formulierung aufzufrischen und neue Wege der Textgestaltung und –formulierung kennen zu lernen.
Von wertschätzend über konstruktiv bis hin zu ziemlich unfair: Bewertungen im Internet können ganz unterschiedliche
Inhalte haben. Wenn sie jedoch unberechtigt, beleidigend oder gar geschäftsschädigend sind, muss man als Unternehmen nicht untätig bleiben. Der Einspruch gegen Bewertungen ist zwar kompliziert, unter bestimmten Umständen jedoch legitim und möglich. In diesem Online-Seminar erfahren sie deshalb, was sie gegen unrechtmäßige Online-Rezensionen tun können. Daneben stellt ihnen Digital- und Bewertungs-Expertin Kim Nolden von Sutter Local Media eine smarte Lösung vor, die ihnen dabei helfen kann, unfaire Bewertungen erfolgreich zu beanstanden.
Knigge steht für mehr als Tischmanieren. Alle Mitarbeiter – auch Auszubildende – sind das Aushängeschild und die Visitenkarte eines Unternehmens. Deshalb werden gute Umgangsformen mit dem Start ins Berufsleben wichtig. Auszubildende, die Kundenkontakt haben, tragen durch ein höfliches Benehmen, sicheres Auftreten und ein gepflegtes Äußeres zum guten Ruf einer Firma bei. Der Start ins Berufsleben ist für viele Azubis mit Unsicherheiten angesichts des ungewohnten und neuen Terrains verbunden. Was kommt in der Ausbildung auf mich zu? Wie wird es im Unternehmen sein? Was mache ich, wenn ein Kunde vor mir steht? Kann ich überhaupt richtig und gut kommunizieren? In diesem Seminar lernen Auszubildende die Grundlagen guter Umgangsformen. Im Seminar werden die Grundlagen richtiger Kommunikation mit dem Kunden vermittelt. Die Auszubildenden lernen Gesprächsführung und das Verhalten in schwierigen Situationen kennen, um Ihr Unternehmen in jeder Hinsicht positiv präsentieren zu können.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Wer sich in Zeiten des Fachkräftemangels im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter und motivierte Auszubildende gegen die Konkurrenz behaupten will, der sollte sich nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig und strategisch mit dem
Thema Personalgewinnung beschäftigen. Dieses Online-Seminar informiert sie über die Möglichkeiten zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität im Außen- und Innenverhältnis. Es zeigt auf, wie sie sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren und gibt wertvolle Tipps zum (Be-)Werbungsprozess, um frühzeitig den Grundstein für eine gute Zusammenarbeit zu legen.
HomeOffice ist normal geworden! Durch Corona haben wir einen enormen Sprung nach vorne geschafft, digital und überall zu arbeiten. Auch im HomeOffice oder auch irgendwo außerhalb des Unternehmens. Das ist zwar schnell gesagt, aber in der Praxis merken wir, dass wir noch so einiges vereinfachen oder digitaler besser organisieren sollten. Und LEAN
und CLEAN = schlank und aufgeräumt sieht das oft auch nicht aus. Wir benötigen einfache Lösungen, die rasch umsetzbar sind.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
„Wer selber nicht brennt, der kann auch kein Feuer entfachen.“ „Selbstständig – selbst und ständig!“. Es gäbe weitere Beispiele, um zu verdeutlichen, dass es in unserer Gesellschaft hauptsächlich darum geht, viel zu arbeiten und immer
motiviert zu sein. Aber was ist, wenn nichts mehr geht? Wenn man buchstäblich keine Kraft mehr hat, um seine Arbeit oder/und sein Leben zu bewältigen? Ist das gesund? Ist das, was wir von unseren Angestellten oder von unserem Leben
erwarten? Wer viel leisten möchte und wer lange gesund bleiben will, der sollte sich damit beschäftigen, sich seine Ressourcen entsprechend einzuteilen. Die Folgen von zu viel Stress und Burnout sind weitreichend, von schweren
körperlichen und psychischen Erkrankungen über die Unfähigkeit, weiterhin seinen Beruf nachzugehen. Lassen
Sie uns mehr Bewusstsein schaffen und lernen, wie Sie sorgsam mit sich selbst und Ihrer Gesundheit sowie der
Ihrer Arbeitskräfte umgehen und trotzdem viel leisten in Ihrem Job!
Der Fachkräftemangel ist die größte Herausforderung für das Handwerk in den kommenden Jahren! Gute Auszubildende oder überhaupt Bewerber/innen in der Generation Z zu finden, bereitet den meisten Betrieben große Sorgen. Mit einer Zeitungsanzeige oder einem Schild „Wir suchen…/Wir stellen ein…“ auf dem Fahrzeug sind die Erfolgschancen gering und schriftliche Bewerbungen schrecken Interessenten eher ab. Mit einer virtuellen Plattform bietet sich die Chance, sein
Unternehmen oder mehrere Unternehmen in Kooperation modern und spannend für Schüler/innen darzustellen, direkte Kontakt- und Bewerbungsmöglichkeiten zu bieten, sowie das jeweilige Unternehmen kreativ und gelungen zu bewerben. Auszubildende gewinnt man online, seien Sie dabei und wir stellen Ihnen ein fertiges Konzept mit zahlreichen flexiblen Möglichkeiten zur Gewinnung von neuen Fachkräften vor.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.