Sicherheit im Arbeitsalltag gewinnen oder sich einfach mal auf den aktuellen Stand bringen – welche Motivation es auch sein mag, wir bieten unseren Mitgliedern laufend Seminare und Kurse zur Fort- und Weiterbildung an.
Für die direkte E-Mail-Anmeldung müssen Sie die PDF-Dokumente in Adobe Acrobat öffnen.
Sie können den Adobe Acrobat Reader kostenlos downloaden und installieren, wenn Sie hier klicken.
Für Handwerksbetriebe kann die Missachtung der verbraucherschützenden Informationspflichten beim Abschluss von Werkverträgen zum finanziellen Fiasko werden. Allerdings führt nicht jede Vertragsanbahnung außerhalb der Geschäftsräume zu einem „außerhalb von Geschäftsstellen geschlossenen Vertrag“. Wann genau liegt dieser nun vor? Welche Anforderungen sind an eine „Widerrufsbelehrung“ zu stellen? Diese und viele mit dem Thema verbundene Fragen werden in diesem Seminar beantwortet.
Die UVV “Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.