Sicherheit im Arbeitsalltag gewinnen oder sich einfach mal auf den aktuellen Stand bringen – welche Motivation es auch sein mag, wir bieten unseren Mitgliedern laufend Seminare und Kurse zur Fort- und Weiterbildung an.
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Viele Unternehmer glauben, dass ihr Wachstum vor allem durch äußere Faktoren begrenzt wird: zu wenig Nachfrage, fehlende Fachkräfte, steigender Wettbewerb oder mangelndes Know-how. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig ein anderer wesentlich kritischer Engpass: die starke Abhängigkeit des Unternehmens von der Unternehmensperson selbst.
Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen laufen Entscheidungen, Kundenbeziehungen, Problemlösungen und strategische Themen oft über eine zentrale Person. Der Unternehmer ist Ansprechpartner, Entscheider, Antreiber und manchmal sogar Feuerwehr zugleich. Das sorgt kurzfristig für Kontrolle und Schnelligkeit, schafft langfristig jedoch ein strukturelles Problem: Das Unternehmen funktioniert nur, solange der Unternehmer funktioniert. Fällt diese Person aus, ist überlastet oder zieht sich zurück, geraten Prozesse ins Stocken, Entscheidungen bleiben lieben und Mitarbeiter verlieren Orientierung. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick, wie Verantwortung in einem Betrieb sinnvoll auf mehrere Schultern verteilt werden kann.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGVA1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste Hilfe Leistung eine ausreichende Anzahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss.
In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ist mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben sind mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen zu benennen.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
Noch sind die Auftragsbücher voll, aber die Zeichen einer Rezession mehren sich. Hierbei hat das Know-how der Mitarbeiter und ihre Identifikation mit der Baustelle entscheidenden Einfluss auf den Erfolg des Betriebes. Oft geht Geld verloren, weil dem Mitarbeiter der rechtssichere Umgang mit dem Architekten/Bau nicht bekannt ist, entscheidende Unterschriften fehlen und erbrachte Leistungen nicht bezahlt werden.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.
In diesem Seminar wird anhand vieler Beispielsfälle besprochen, wie weit das Direktionsrecht des/der Arbeitsgebers/in geht und wie es ordnungsgemäß ausgeübt wird. Gern bringen Sie zu diesem Seminar auch eigene Beispiele mit, die dann gemeinsam besprochen werden.
Mit unserem Kooperationspartner bieten wir erneut alle Pflichtmodule nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der Fahrpersonalverordnung (FPersV) an. Grundsätzlich gilt eine Fortbildungsverpflichtung für alle Führerscheininhaber, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 to. gewerblich fahren. Hiernach müssen Führerscheinbestandsinhaber (Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009) innerhalb von 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Wir bitten um Beachtung der Wiederholungsverpflichtung nach spätestens 5 Jahren. Das Fortbildungsangebot kann auch zur Erfüllung der Nachschulungspflicht genutzt werden.