Sicherheitstechnik
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Das wichtigste Kapital eines Betriebes sind gesunde und motivierte Mitarbeiter. Die Umsetzung des betrieblichen Gesundheitsschutzes zählt deshalb zu den zentralen Aufgaben des Arbeitgebers. Mit Einführung der Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV 2) müssen die individuellen betrieblichen Bedürfnisse und Gefährdungen berücksichtigt werden.
Der AMSD unterstützt Sie dabei mit einem maßgeschneiderten Dienstleistungsangebot. Hier zählen u. a. :
- Individuelle Beratung
- Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Unternehmen
- Beratung und Hilfe bei Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie eines Gefahrstoffverzeichnisses mit Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblättern
- Vorbereitung/Durchführung Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA)
- Unfallverhütung
- Wir stellen sicher, dass sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen.
- Mitarbeiterschulungen- und unterweisung
- Hilfestellung bei der Organisation der betriebsärztlichen Betreuung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Wann benötigt man einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGe-Ko)?
Der Bauherrr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen SiGe-Koordinator für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführungsphase zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Wen also mehrere Arbeitgeber tätig sind und der Umfang der Arbeiten größer als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder mehr als 501 Personentage beträgt, ist eigentlich immer ein SiGe-Ko zu bestellen.
Wenn der Umfang geringer als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte / 501 Personentage ist – aber gefährliche Arbeiten (tiefer als 5m, höher als 7m, gefährliche Arbeitsstoffe, Explosionsgefahr etc.) anstehen, ist ebenfalls ein SiGe-Ko einzusetzen.
Aufgaben eines SiGe-Koordinators?
- Vorankündigungen des Bauvorhabens an die zuständige Behörde.
- Erstellung eines SiGe-Planes auf der Grundlage der vorgenommenen Analyse und des Bauzeitenplanes. Versendung des SiGe-Planes an den Bauherren, Bauleitung und Hauptgewerke.
- Optional: Ausarbeitung einer Sicherheits- und Gesundheitsschutz Ordnung (Baustellenordnung) und eines Notfall Rufnummernverzeichnisses.
Koordinierung in der Ausführungsphase:
- Erstellung und Aushang eines SiGe-Planes auf der Baustelle.
- Regelmäßige Begehungen der Baustelle und Hinwirken auf die Beseitigung evtl. auftretender Mängelpunkt
- Organisieren, Durchführen und Protokollieren von Sicherheitsbesprechungen mit den Überwachungsbehörden.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen im engen Kontakt zu den ortsansässigen Überwachungsbehörden, um mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu entschärfen.