Gefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk

Auf der Innungsversammlung der Friseur-Innung Meppen stellte Steven Münzebrock das Dienstleistungsangebot des Arbeitsmedizinischen/Sicherheitstechnischen Dienstes e. V. (AMSD) als hauseigene Einrichtung der Kreishandwerkerschaft Emsland Mitte-Süd vor. 
Zum Leistungsangebot gehört hier u. a. die Beratung und Begleitung der angeschlossenen Betriebe bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und den daraus resultierenden Betriebsanweisungen. Beispielhaft erläuterte Münzebrock anhand praxisrelevanter Beispiele, wie entsprechende Unterlagen erstellt werden können. 

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstrich die Wichtigkeit, sich als Unternehmer regelmäßig mit diesen Themenfeldern zu befassen. Hierzu gehöre auch die jährliche Sicherheitsunterweisung der MitarbeiterInnen durch den Betriebsinhaber oder beauftragte Personen. Bei Auszubildenden unter 18 Jahren werde sogar eine halbjährliche Sicherheitsunterweisung verlangt.  
Obermeister Gunnar Ewers bedankte abschließend sich für einen informativen Vortrag.