TestzentrumHandwerk TZH

TZH

 

Aufgrund der aktuellen Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums werden kostenlose Antigen-Schnelltest nur noch für bestimmte Risiko- und ausgewählte Gruppen angeboten. 

Andere Personen können sich nur noch aus bestimmten Gründen testen lassen und müssen für die sogenannten Bürgertests drei Euro bezahlen.

Alle wichtigen Fakten im Überblick

Teststation:

Haus des Handwerks, Beckstraße 21, 49809 Lingen (Ems)

Termine:

Buchungen nur über unser Onlineportal

 

 

Hinweis: 2 Personen aus einem Hausstand können auf Wunsch gern einen Testtermin belegen

Dauer:

15 Minuten bis zum Ergebnis

Von:

speziell geschultem Personal

 

Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Welche Nachweise müssen für einen kostenlosen Test erbracht werden?

Ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis) ist grundsätzlich vorzulegen.

Weitere Nachweise:

  • Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass.
  • Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss darüber ein ärztliches Zeugnis im Original vorlegen.
  • Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen.
  • Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor,
  • Gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
  • Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht (Muster-Formular als PDF).
  • Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.

Wer kann sich für drei Euro testen lassen?

  • Besuch einer Freizeitveranstaltung am selben Tag, für die ein Nachweis notwendig ist.
  • Rote Meldung in Corona-Warn-App: Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko haben.

Muss ich einen Nachweis bringen, damit ich den 3-Euro-Bürgertest bekomme?

Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z. B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung oder dem Vorzeigen der Corona-Warn-App.

Kann ich mich auch ohne die vorgenannten Voraussetzungen testen lassen?

Ja. Für den Selbstzahlertest berechnen wir 10,00 €.

Wie läuft der Corona-Test ab?

Für den Antigentest entnehmen wir Ihnen eine Probe mittels Nasenabstrich.
Daraufhin wird das Teststäbchen in eine Pufferlösung gegeben, in dieser lösen sich eventuell vorhandene Viruspartikel.
Anhand der so hergestellten Lösung und unserer Schnelltestkartuschen können wir eventuell vorhandene Coronavirus-Proteine, welche sich an die Antikörper der Teststreifen binden, feststellen.

Test

Die Durchführung unserer Tests ist einfach und unkompliziert. Unser geschultes Fachpersonal entnimmt Ihnen einen schmerzfreien Nasenabstrich. Bitte 30 Minuten vor dem Test nichts mehr trinken und nicht mehr rauchen. Außerdem dürfen Sie kein Nasenspray und keine Nasensalbe benutzen.

Corona-Warn-App

Als Testzentrum sind wir verpflichtet, alle Testergebnisse über die Corona-Warn-App zu erfassen. Um den Zeitablauf des Testes zu optimieren, empfehlen wir das eigene Testprofil in der Corona-Warn-App zu hinterlegen. Nach Durchführung des Schnelltestes können Sie unser Testzentrum direkt verlassen. Sie erhalten das Ergebnis zeitnah über Ihre Corona-Warn-App. 

Sollten Sie keine Corona-Warn-App auf dem Handy installiert haben, erhalten Sie das Testergebnis nach Ablauf der Wartezeit (15 Minuten) in Papierform.

Der Personalausweis ist vor Durchführung des Schnelltestes vorzulegen.

Was passiert, wenn der Test positiv ist?

Wenn wir Sie über ein positives Testergebnis informiert haben, begeben Sie sich bitte sofort nach Hause in Isolation und und bemühen sich telefonisch um einen PCR-Test bei einem niedergelassenen Arzt. Nach einem positiven PCR-Testergebnis wird sich das zuständige Gesundheitsamt bei Ihnen melden.

 

Da wir als Testzentrum bei einem positiven Testergebnis der Meldepflicht gemäß §8 Abs. 1 Nr. 5 lfSG unterliegen, werden wir das positive Testergebnis dem zuständigen Gesundheitsamt melden.

 

Auch ein negatives Testergebnis stellt nur eine Momentaufnahme dar und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (AHA-Formel). Ein Schnelltest senkt jedoch das Risiko, dass man ohne Corona-Symptome unwissentlich andere infiziert.

 

Hinweis: Eine Kartenzahlung ist in unserem Zentrum aktuell noch nicht möglich

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